Unser Verein hat eine Haftpflichtversicherung. Was bedeutet das für dich als Mitglied?
Die Haftpflichtversicherung schützt uns als Vereinsmitglieder vor „Dritten“, d.h. vor Personen, die nicht im Verein sind und Schäden an Gegenständen oder Personen gegen uns geltend machen wollen. Die Haftpflichtversicherung ersetzt gerechtfertigte Forderungen und wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab. Bitte beachte, dass es zudem immer noch eine Eigenbeteiligung gibt, die du bei einem Schaden zahlen musst - die Versicherung zahlt das, was über diesen Betrag hinausgeht. Die Höhe der Eigenbeteiligung hängt von der Art des Schadens ab und beträgt in den häufigsten Fällen 250 – 500 Euro.
Hier ein paar Beispiele:
Du bist Chorleiter:in und bei deiner Probe (die eine Vereinsveranstaltung ist), stürzt ein:e Dritte:r über ein Kabel, welches du falsch verlegt hast, und verletzt sich. Die Versicherung übernimmt den Schaden.
Bei einem Konzert (Vereinsveranstaltung) beschädigst du das Instrument eine:s Dritten. Die Versicherung übernimmt den Schaden.
Sind die geschädigten Personen selbst ebenfalls Vereinsmitglieder, so besteht kein Versicherungsschutz über den Verein und die Angelegenheit muss über private Versicherungen abgewickelt werden.